Mietrecht aktuell

Mietrecht aktuell

Ein Untermieter, der nach dem Ende des Hauptmietverhältnisses nicht auszieht und schließlich zur Räumung verurteilt wird, kann zu einer Nutzungsentschädigung für die entgangenen Mieteinnahmen des gesamten Objekts verpflichtet werden.

Der BGH sah den Anspruch auf Nutzungsentschädigung als berechtigt an. Mit der Herausgabeforderung von Seiten des Vermieters sei der Untermieter in Verzug geraten. Es sei irrelevant, dass er selbst nur einen verschwindend geringen Teil der Wohnung in seinem Besitz hatte. Durch die Weigerung der Herausgabe habe die Wohnung nicht neu vermietet werden können. (BGH V ZR 26/20)

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