Baurecht

Baurecht

Das Baurecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Das Deutsche Baurecht lässt sich in einen öffentlichen und einen privaten Teil gliedern. Das öffentliche Baurecht enthält Vorschriften, die das Bauvorhaben als solches betreffen. Dazu gehört u. a. die Erteilung einer Baugenehmigung durch die Behörde. Das private Baurecht hingegen beschäftigt sich vornehmlich mit dem Zustandekommen und der Durchführung von Bauverträgen.

Dementsprechend vertreten wir in sämtlichen Baurechtsfragen

– Bauherren
– Handwerksbetriebe
– Bauunternehmen
– Wohnungseigentümer
– Architekten
– Ingenieure

Einige unserer Beratungsthemen sind:

– Prüfung von Bauverträgen
– Abwehr von Vertragsstrafen und Schadensersatzansprüchen
– Bauzeitverzögerung
– Selbständiges Beweisverfahren bei Baumängeln
– Durchsetzung von Honorarforderungen von Bauunternehmern und Architekten
– Beratung bei Bauschäden
– Schadensersatz geltend machen

Thomas Mager

Lassen Sie sich beraten, bevor Sie handeln:
02 71 / 35 10 349
thomas.mager@mager-stracke.de

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